Fehlsichtigkeit feststellen und beurteilen
Der Sehtest
Sehtest – Schnell und unverbindlich
Besser sehen –
besser aussehen
Die Basis einer verträglichen Brille ist eine optimale Korrektur der Fehlsichtigkeit. Wir von Augenoptik Hirt prüfen mit modernsten Messgeräten die Höhe der Fehlsichtigkeit (objektive Refraktion) und gleichen diese dann subjektiv auf die Ansprüche unserer Kunden ab. Diese Individualisierung ist die eigentliche Kunst des erfahrenen Augenoptikers.
Für diese Stärke geben wir unseren Kunden eine Verträglichkeitsgarantie in Form des Rückgabe/- oder Umtauschrechts, wenn wir bei diesem subjektiven Abgleich die notwendige Stärke oder Gestaltung des Glasdesigns unglücklich abwägen.
Wird diese Brille bei uns gekauft, ist der Sehtest kostenlos.
Wir geben diese individuellen Werte auch gerne für 20,00 € außer Haus, entziehen uns aber aus der Haftung, da auch die Auswahl und Anpassung der Fassung wie Einarbeitung der Gläser mögliche Fehlerquellen für schlechte Verträglichkeit sind.
Die objektiven Werte – Messdaten – geben wir kostenlos mit.
Wir beantworten Ihre Fragen
Sehtest
Ist ein Sehtest ohne Termin möglich?
Ja, grundsätzlich schon. Das kann superschnell gehen, erfordert manchmal aber auch etwas Wartezeit. Falls Sie gleichzeitig eine Beratung in Sachen Brille oder Kontaktlinsen möchten, empfehlen wir Ihnen einen Termin zu vereinbaren. Dann gibt es auch keine Wartezeit.
Welche Sehstärke ist für den Führerschein erforderlich?
Wer den Führerschein erwerben möchte, benötigt eine Tagessehschärfe von 0,7 Dioptrien auf jedem Auge. Bei einer Sehschärfeabweichung über 0,8 Dioptrien sind für Führerscheinanwärter Kontaktlinsen oder eine Brille erforderlich.
Wie lange vorher müssen beim Sehtest die Kontaktlinsen raus sein?
Kontaktlinsenträger sollten diese 24 Stunden vor dem Sehtest herausnehmen und ihre Brille tragen. Kontaktlinsen beeinflussen die Geometrie der Hornhaut und können so die Sehleistung beim Sehtest beeinflussen.
Wann sollte ein Sehtest bei Kindern gemacht werden?
Die Sehfähigkeit der Kinder werden im Rahmen der U7 (mit ca. drei Jahren) und der U9 (mit ca. fünf Jahren) vom Kinderarzt untersucht. Hat man als Eltern Gründe dafür, dass eine Sehstörung vorliegen könnte, sollte man sein Kind so früh wie möglich, bereits ab dem sechsten Lebensmonat aber spätestens bis zum zweiten Lebensjahr einem Augenarzt vorstellen, denn unbehandelte Sehstörungen können die Entwicklung eines Kindes negativ beeinflussen.